Montag, 23. Mai 2011

Allgemeine Erklärungen zum Thema Inkasso der DIG Inkasso

Hier finden Sie hilfreiche allgemeine Ausführungen zum Thema Inkasso in Form eines Lexion-Eintrages der DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH.

Unter "Inkasso" - ein Begriff, der aus dem Bereich der Betriebswirtschaft stammt, - versteht man den Einzug von Forderungen der verschiedensten Art:

Inkasso - basierend auf dem Wechsel; dieser Wechsel ist ein so genanntes "Zahlungspapier" - es hat ein Zahlungsversprechen zum Inhalt. Wenn dieser Wechsel "platzt", also nicht eingelöst werden kann, ist dies Inkasso - eine Forderung.

Inkasso auf der Grundlage eines Handelspapiers.

Auch wenn Forderungen zurzeit nicht eintreibbar sind, kümmert sich das Inkassounternehmen um die Überwachung und den Einzug dieses Inkasso.

Die letzte und häufigste Art des Inkasso ist das "Forderungsinkasso" - dies heißt für das Inkassobüro, dass es sich mit der Beitreibung "überfälliger" Forderungen zu beschäftigen hat.

Es gibt für Inkassounternehmen und natürlich auch für die Auftraggeber verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit:

Entweder wird das Inkassounternehmen im Namen und Auftrag des Auftraggebers tätig - es kann aber die Zahlung des Inkasso im eigenen Namen verlangen.

Oder die Inkassofirma vereinbart mit dem Auftraggeber eine Forderungsabtretung zur Einziehung des Inkasso.

Die letzte Variante ist die Forderungsabtretung in voller Höhe ohne Zweckbindung.

Der generelle Forderungseinzug ist - für die Inkassounternehmen - strengen gesetzlichen Regeln unterlegen. Nach dem "Rechtsdienstleistungsgesetz" unterliegt dies der Erlaubnispflicht - wird also behördlich geprüft und abgesegnet. Dies bedeutet natürlich für den Auftraggeber nicht nur eine enorme Rechtssicherheit, sondern auch die Beruhigung, dass das Inkasso auf legalem Wege durchgeführt wird.

Das Inkassounternehmen fungiert als Mittler zwischen dem Auftraggeber, also dem Gläubiger, und dem Schuldner.

Die Aufgaben der Inkassounternehmen sind unter anderem: Mahnung des Schuldners auf verschiedene Arten (telefonisch, postalisch, persönlich). Sie kümmern sich auch um Vollstreckungs- oder Mahnbescheide und um deren Durchsetzung. Sollte ein vollstreckbarer Titel erwirkt worden sein, es muss also ein Urteil vorliegen, dann arbeiten sie auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung mit einem Gerichtsvollzieher zusammen. Gegebenenfalls auch bei der Pfändung.

Auch kümmern sie sich um die Verhandlungen, die bei Ratenzahlungen anstehen, oder vereinbaren einen Vergleich mit dem Schuldner.
Zusammenfassen kann gesagt werden, dass Inkassounternehmen durch die Ausschöpfung aller rechtlichen Ressourcen dem Auftraggeber dazu verhelfen, an sein Geld zu kommen - sein Inkasso also durchzusetzen.

Vor allem auch für die Wirtschaft ist diese Dienstleistung von entscheidender Bedeutung - die Zahl von derzeit 750 in Deutschland ansässigen Unternehmen - Tendenz steigend - bestätigt den Bedarf auffällig. Leben wir doch in einer Zeit, in der wirtschaftliche Krisen die Nachrichten in den Medien bestimmen - besonders mittelständige Untenehmen - aber natürlich auch Großunternehmen haben zunehmend unter einer schlechten Zahlungsmoral zu leiden. So wird Unternehmern, die eine Inkassofirma mit ihrem Inkasso beauftragen, der Rücken frei gehalten, um sich um ihre Kernkompetenz - ihr Geschäftsfeld - kümmern zu können. Fachleute gehen von einem Schuldenaufkommen von ca. dreiundzwanzig Milliarden Euro aus - durch die Arbeit der Inkassofirmen können ungefähr vier Milliarden Euro wieder den Unternehmenskassen zugeführt werden - sogar 50% der "frischen" Forderungen können die Inkassofirmen den Unternehmen oder den Gläubigern allgemein wieder zuführen. Dies bedeutet für die Unternehmen der Wirtschaft, dass sie auf Grund größerer Liquidität ihren Wettbewerb ausbauen und so konkurrenzfähiger bleiben können - für den " kleinen" Gläubiger kann die Beitreibung seines Inkasso das Überleben bedeuten.
So verhelfen die Inkassounternehmen - als Dienstleistungsunternehmen mit einer langen Tradition - sowohl dem "einfachen", "kleinen" Gläubiger zu seinem Recht zu kommen - im großen Rahmen gewährleisten sie in vielen Fällen durch die Zuführung des Inkasso in die Firmenkassen - durch mehr Liquidität generell stabilere wirtschaftliche Verhältnisse.

Tipps zum Forderungseinzug

Hier informiert Sie die DIG Inkasso über wichtige Schritte für den erfolgreichen Forderungseinzug.

Damit der Forderungseinzug wirklich effektiv ist und auch keine Mehrkosten für den Gläubiger verursacht. Damit der Forderungseinzug für den Gläubiger nicht zu einer Kostenfalle wird, ist es daher wichtig, dass aus Mehrkosten wie Anwaltsrechnungen etc. dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Generell sind viele Schritte beim Forderungseinzug zu beachten, um effektiv zu arbeiten und auch keine Mehrkosten zu haben, die durch den Schuldner verursacht wurden.

Wie die DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH weiß, ist es für den Gläubiger wichtig, dass er beim Forderungseinzug den Verzug auch wirklich begründen kann. Dazu ist es notwendig, dass bereits eine Rechnung erstellt wurde, die dem Schuldner auch zugegangen ist und aus der er den Termin für die erforderliche Zahlung auch ersehen kann. Problematisch kann beim Forderungseinzug dann sein, dass der Schuldner eventuell die nicht beglichenen Rechnungen damit begründet, dass ihm keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung zugegangen ist. Hierzu ist es wichtig, dass gegebenenfalls eine nachweisbare Zustellung einer Mahnung vorhanden ist, die zudem auch die Frist für die Zahlung beinhaltet. 30 Tage Zeitabstand zur nicht beglichenen Rechnung sind für den Forderungseinzug ausreichend, um eine Mahnung zuzustellen.

Wer als Unternehmen einem Nichtselbständigen eine Rechnung zustellt, muss bereits in dieser Rechnung darauf hinweisen, dass ein Verzug schon nach 30 Tagen zu verzeichnen ist, wenn in diesem Zeitraum die Rechnung nicht beglichen wurde. So tritt der Verzug bereits nach 30 Tagen in Kraft, wenn die nachweisbar zugestellte Rechnung in diesem Zeitraum nicht beglichen wurde, ohne dass noch eine zusätzliche Mahnung erstellt werden muss. Der Forderungseinzug kann dann seinen üblichen Gang nehmen, damit die offenen Posten möglichst schnell eingetrieben werden.

Wichtig beim Forderungseinzug ist, dass Rechnungen und Mahnungen dem Schuldner auch tatsächlich zugegangen sind. Dies lässt sich durch belegbare Zustellung - beispielsweise per Einscheiben - sicherstellen. Der Forderungseinzug kann sich ohne diese belegbare Zustellung für den Gläubiger ansonsten unnötig in die Länge ziehen. Der Forderungseinzug kann durch Zustellung von Rechnungen und Mahnungen per Einschreiben, aber auch durch die Zustellung mittels Boten effektiv gestaltet werden, ohne dass zeitliche Verzögerungen für den Gläubiger eintreten.

Auch hinsichtlich der Zinsen, die aus dem Forderungseinzug durch Zahlungsverzug entstehen, sollte der Gläubiger nicht verzichten. Nicht selten wird beim Forderungseinzug die Summe eingefordert, um die es sich ursprünglich bei der Rechnungsstellung handelte. Grundsätzlich können aber Beträge von etwa fünf Prozent als Zinssatz beim Forderungseinzug auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden, wenn keine Zahlung seitens des Schuldners erfolgt. Wird ein höherer Zinssatz beim Forderungseinzug zugrunde gelegt, bedarf es Belegen, die diese höheren Ansprüche gegenüber dem Schuldner rechtfertigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein keiner Betrieb eine Zwischenfinanzierung wahrnehmen muss, um durch die ausbleibende Zahlung nicht in finanzielle Schieflage zu geraten.

Der letzte und oftmals nicht vermeidbare Schritt beim Forderungseinzug ist die Durchsetzung eines Mahnbescheides bei Gericht. Immer dann, wenn der Schuldner nicht zahlt, sollte dieser Schritt im Forderungseinzug schnellstmöglich gewählt werden, um Ansprüche geltend machen zu können. Wer hier als Gläubiger wertvolle Zeit verstreichen lässt, kann beim Forderungseinzug im ungünstigsten Falle auf unbezahlten Rechnungen sitzenbleiben, da bereits viele Gläubiger Ansprüche geltend gemacht haben, die nun in der Reihenfolge des der Mahnbescheide vom Schuldner Stück für Stück nach wirtschaftlichen Möglichkeiten beglichen werden.

Informationen zur Schufa

Hier finden Sie Allgemeine Informationen zur Schufa

Die Idee hinter der Schufa ist in die 20er Jahre zurückzuführen. Hier wurde aus der Idee eines Berliner Unternehmens, welches Strom erzeugte und an Privathaushalte verteilte, eine Liste mit regelmäßig zahlenden Kunden für Ratenzahlungen anzulegen, eine unabhängige Einrichtung namens Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, gegründet.
Über anderthalb Millionen registrierte Karteikarten wurden in den kommenden Jahren erfasst und die Betriebsstätten in Dortmund, München und Stettin gestartet. Der spätere Hauptsitz in Wiesbaden resultierte aus dem Zusammenschluss der einzelnen Gesellschaften zur Unternehmensform Bundes-SCHUFA e.V. Die 70er Jahre stellten wiederum einen großen Durchbruch dar, als nämlich das bewährte Karteikartensystem komplett auf ein elektronisches Computersystem umgestellt wurde. Nachdem nun die Unternehmensform bereits in den 50er Jahren gewechselt wurde, entschied man sich um die Jahrtausendwende, die Schufa Holding AG zu gründen, da es sich hierbei um eine verbraucherorientierte und persönlichere Struktur handelt. In den Bereichen Informationsmanagement, Scoring-Services und Lösungen, sowie Entscheidungsmanagement wurde die Produktpalette erweitert und eine Vielzahl von kundenfreundlichen Orientierungsmöglichkeiten stand nun zur Verfügung. Doch hiermit noch nicht genug, entstanden in naher Zukunft weitere kundenspezifische Produkte, wie zum Beispiel der Schufa Schulden-Kompass, der dem Verbraucher eine Übersicht seiner persönlichen Verschuldung gibt, um die Ursachen der Schulden genauestens verfolgen und einschätzen zu können. Mittlerweile finden sich im Internet das Portal meineSchufa und die Schufa BusinessLine, welche eine größere Transparenz für Kunden und zielgruppenorientierte Informationen bereit hält.
Es werden neben den allgemeinen Kontaktdaten auch die Zahlungsbedingungen, wie zum Beispiel eine Kontoeröffnung oder das Beantragen von Kreditkarten, sowie das abweichende Zahlungsverhalten bei eventuellen ausstehenden, nicht beglichenen Forderungen, bei der Schufa erfasst und gespeichert.
Nunmehr kann sich jeder Mitbürger online darüber informieren, welche Daten über ihn existieren. Hierzu wird gegen eine einmalige Gebühr von 18,50 Euro das Internetportal für den jeweiligen Nutzer freigeschaltet und man erhält Zugang zu einer Übersicht, auf der die gespeicherten Daten zu finden sind.
Die automatische Löschung der negativen Informationen in Bezug auf das Zahlungsverhalten erfolgt in der Regel drei Jahre nach positiver Erledigung der jeweiligen Forderung. Bei Forderungen, die unter einem Wert von 1000 Euro liegen, erfolgt die Löschung bereits nach einem Monat. Minderjährigen, nicht geschäftsfähigen Personen, bei denen eine Forderung vorliegt, wird die Löschung der Daten direkt nach positiver Rückzahlung garantiert. Demnach ist die Aussage: "Einmal drin, immer drin!" nicht ganz richtig, da, wie oben erwähnt, jene Daten bereits nach wenigen Monaten, bei positivem Verhalten, wieder aus dem System genommen werden und lediglich die Kontaktdaten dauerhaft im System erfasst sind. Folglich ist zu erkennen, dass die Schufa kein Schuldnerregister ist, sondern eher eine Gesellschaft, die Banken und anderen Unternehmen bei Bedarf Auskunft darüber gibt, welche positiven und negativen Muster im Zahlungsverhalten vorliegen. Führt man sich nun noch vor Augen, dass bei den 95 Millionen erfassten Bürgern noch nicht einmal zehn Prozent über eine negative Information im System verfügen, kann man guten Gewissens behaupten, dass die Schufa und ihre Bonitätsauskunft lediglich die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit des Einzelnen unter Beweis stellen kann. Zur Bewertung der Bonität von Schuldnern empfiehlt die DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH eine Schufa-Abfrage.

Inkasso

Hier finden Sie eine allgemeine Zusammenstellung zum Thema Inkasso, zusammengestellt von der DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH aus Frankfurt.

Die Inkassounternehmen - man nennt sie auch "Forderungsmanagement" - haben eine lange Tradition ihrer Entwicklung zu verzeichnen: die früher als "Auskunfteien" bezeichneten Unternehmen gewinnen in der globalen Welt der Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Eine der bedeutendsten Gründungen seiner Art geht auf das Jahr 1872 zurück und wurde von einem Herrn Schimmelpfeng als "Auskunfts - und Kontrollbureau über geschäftliche, insbesondere Kreditverhältnisse" gegründet. Das vielleicht bekannteste Inkassounternehmen ist die "Creditreform", gegründet im Jahre 1879. Auch das Unternehmen "Bürgel", das 1885 seine Pforten öffnete, ist vielen ein Begriff.

Das Geschäftsfeld einer Inkassofirma wie die DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH ist es, Schulden und sonstige Forderungen - das Inkasso - für einen Auftraggeber einzutreiben. So nimmt es eine Mittlerfunktion zwischen dem Gläubiger (Auftraggeber) und dem Schuldner ein. Es besteht durch einen Vertrag eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Inkassounternehmen. Um als Inkassounternehmen tätig werden zu können, wird einen behördliche Erlaubnis gefordert, die dem Auftraggeber eines Inkassobüros die Gewissheit verschafft, dass die Abwicklung der Forderungsbeitreibung (Inkasso) auf der Grundlage von Recht und Gesetz geschieht.

Beim Inkasso - so wird die Beitreibung der Forderungen generell genannt - gibt es die Möglichkeit, dass das Unternehmen, also der Gläubiger, sich an ein Inkassounternehmen wendet und ihm den Auftrag der Beitreibung des Inkasso erteilt, was der Erteilung einer Handlungsvollmacht entspricht. Sollte das Inkassounternehmen nicht den Einzug des Inkasso betreiben können, trägt hier der Auftraggeber - oft der Unternehmer - das Risiko, sein Geld nicht zu bekommen.
Bei der anderen Variante verkauft der Auftraggeber sein Inkasso an die Inkassofirma - man spricht dann hier rechtlich von einer so genannten "Forderungsabtretung". Bei dieser Variante liegt das Risiko des erfolglosen Inkasso bei der Inkassofirma.

Auch auf die unterschiedlichsten Formen des Inkasso sei hier kurz hingewiesen:

Das Inkasso kann ein ausgestellter Wechsel sein, der zum Beispiel geplatzt ist - hier ist der Inhalt des Inkasso ein so genanntes "Zahlungspapier".

Auch ein so genanntes "Handelspapier" kann Inhalt eines Inkasso sein.

Inkasso ist auch die Überwachung und der Einzug bei Forderungen, die nicht sofort eintreibbar sind.

Dann gibt es noch das "Forderungsinkasso" - die häufigste Form des Geschäftsfeldes der Inkassounternehmen. Es bedeutet, dass das Unternehmen sich hier um den Einzug der Forderungen kümmern muss, die man "überfällig" nennt.

Die mit dem Inkasso beauftragten Firmen kümmern sich um all die Dinge, die sonst der Gläubiger übernehmen müsste, wollte er erreichen, dass seine Forderungen beglichen werden: so werden Mahnungen, ob auf dem postalischen, telefonischen oder auch persönlichen Weg auf dem Weg gebracht, sie kümmern sich ebenso um Mahn - oder Vollstreckungsbescheide und deren Durchsetzung und sie betreiben die Zwangsvollstreckung oder Pfändung gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher, sollte ein vollstreckbarer Titel - also ein Urteil - vor liegen. Auch kümmern sie sich um die Verhandlungen, wenn Ratenzahlungen vereinbart werden sollten sowie auch gegebenenfalls um einen Vergleich. So kann man zusammenfassend sagen, dass die Inkassounternehmen - unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten - ihrem Auftraggeber dazu verhelfen, sein Inkasso durchzusetzen - im Klartext: sein Geld zu bekommen.

In der heutigen Zeit, in der Privatinsolvenzen immer häufiger werden und die Zahlungsmoral weiter sinkt, ist es vor allem auch die Wirtschaft, die enorm von den Inkassounternehmen profitiert: diese Unternehmen des Inkasso übernehmen die Aufgaben, um die sich sonst - in der Wirtschaft - der Unternehmer kümmern müsste, anstatt sich auf sein Geschäftsfeld zu fokussieren und damit konkurrenzfähig zu bleiben: Fachleute sprechen davon, dass ungefähr rund fünfzig Prozent der aktuellen Forderungen den Gläubigern wieder zu geführt werden können - mehr Liquidität bedeutet für die Unternehmer auch, ihren Wettbewerb ausbauen zu können und damit ihre Position am Markt zu festigen.