Montag, 23. Mai 2011

Tipps zum Forderungseinzug

Hier informiert Sie die DIG Inkasso über wichtige Schritte für den erfolgreichen Forderungseinzug.

Damit der Forderungseinzug wirklich effektiv ist und auch keine Mehrkosten für den Gläubiger verursacht. Damit der Forderungseinzug für den Gläubiger nicht zu einer Kostenfalle wird, ist es daher wichtig, dass aus Mehrkosten wie Anwaltsrechnungen etc. dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Generell sind viele Schritte beim Forderungseinzug zu beachten, um effektiv zu arbeiten und auch keine Mehrkosten zu haben, die durch den Schuldner verursacht wurden.

Wie die DIG Deutsche Internet Inkasso GmbH weiß, ist es für den Gläubiger wichtig, dass er beim Forderungseinzug den Verzug auch wirklich begründen kann. Dazu ist es notwendig, dass bereits eine Rechnung erstellt wurde, die dem Schuldner auch zugegangen ist und aus der er den Termin für die erforderliche Zahlung auch ersehen kann. Problematisch kann beim Forderungseinzug dann sein, dass der Schuldner eventuell die nicht beglichenen Rechnungen damit begründet, dass ihm keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung zugegangen ist. Hierzu ist es wichtig, dass gegebenenfalls eine nachweisbare Zustellung einer Mahnung vorhanden ist, die zudem auch die Frist für die Zahlung beinhaltet. 30 Tage Zeitabstand zur nicht beglichenen Rechnung sind für den Forderungseinzug ausreichend, um eine Mahnung zuzustellen.

Wer als Unternehmen einem Nichtselbständigen eine Rechnung zustellt, muss bereits in dieser Rechnung darauf hinweisen, dass ein Verzug schon nach 30 Tagen zu verzeichnen ist, wenn in diesem Zeitraum die Rechnung nicht beglichen wurde. So tritt der Verzug bereits nach 30 Tagen in Kraft, wenn die nachweisbar zugestellte Rechnung in diesem Zeitraum nicht beglichen wurde, ohne dass noch eine zusätzliche Mahnung erstellt werden muss. Der Forderungseinzug kann dann seinen üblichen Gang nehmen, damit die offenen Posten möglichst schnell eingetrieben werden.

Wichtig beim Forderungseinzug ist, dass Rechnungen und Mahnungen dem Schuldner auch tatsächlich zugegangen sind. Dies lässt sich durch belegbare Zustellung - beispielsweise per Einscheiben - sicherstellen. Der Forderungseinzug kann sich ohne diese belegbare Zustellung für den Gläubiger ansonsten unnötig in die Länge ziehen. Der Forderungseinzug kann durch Zustellung von Rechnungen und Mahnungen per Einschreiben, aber auch durch die Zustellung mittels Boten effektiv gestaltet werden, ohne dass zeitliche Verzögerungen für den Gläubiger eintreten.

Auch hinsichtlich der Zinsen, die aus dem Forderungseinzug durch Zahlungsverzug entstehen, sollte der Gläubiger nicht verzichten. Nicht selten wird beim Forderungseinzug die Summe eingefordert, um die es sich ursprünglich bei der Rechnungsstellung handelte. Grundsätzlich können aber Beträge von etwa fünf Prozent als Zinssatz beim Forderungseinzug auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden, wenn keine Zahlung seitens des Schuldners erfolgt. Wird ein höherer Zinssatz beim Forderungseinzug zugrunde gelegt, bedarf es Belegen, die diese höheren Ansprüche gegenüber dem Schuldner rechtfertigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein keiner Betrieb eine Zwischenfinanzierung wahrnehmen muss, um durch die ausbleibende Zahlung nicht in finanzielle Schieflage zu geraten.

Der letzte und oftmals nicht vermeidbare Schritt beim Forderungseinzug ist die Durchsetzung eines Mahnbescheides bei Gericht. Immer dann, wenn der Schuldner nicht zahlt, sollte dieser Schritt im Forderungseinzug schnellstmöglich gewählt werden, um Ansprüche geltend machen zu können. Wer hier als Gläubiger wertvolle Zeit verstreichen lässt, kann beim Forderungseinzug im ungünstigsten Falle auf unbezahlten Rechnungen sitzenbleiben, da bereits viele Gläubiger Ansprüche geltend gemacht haben, die nun in der Reihenfolge des der Mahnbescheide vom Schuldner Stück für Stück nach wirtschaftlichen Möglichkeiten beglichen werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen